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Buchungsinformationen

Vermittlungsbedingungen

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Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen

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Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns, dass Sie sich für das SUNDOWN-TRAVEL Urlaubsziel entschieden haben. Die SUNDOWN-TRAVEL wird für Sie bei der Vermittlung von Unterkünften und Ferienwohnungen auf der Grundlage der nachfolgenden Vermittlungsbedingungen tätig. Gleichzeitig regeln diese Bedingungen das Verhältnis zwischen Ihnen als Gast und dem von Ihnen gewählten Beherbergerbetrieb bzw. Ferienwohnungsvermieter. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch!

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1. Stellung der SUNDOWN-TRAVEL, Rechtsgrundlagen

 

1.1. SUNDOWN-TRAVEL wird ausschließlich als Vermittler zwischen den im Gastgeberverzeichnis aufgeführten      Beherbergerbetrieben und Ferienwohnungsvermietern (nachfolgend: Vermieter) tätig.

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1.2. Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Gast gelten die nachfolgenden Bestimmungen, die wir,   SUNDOWN-TRAVEL, mit Ihnen für den Vermieter vereinbaren.

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1.3. Alle Informationen über den Vermieter, dessen Leistungen und Preise sind nach dessen Angaben erfolgt und liegen ausschließlich in dessen Verantwortung. SUNDOWN-TRAVEL haftet nicht für die Richtigkeit dieser Angaben, soweit die Unrichtigkeit nicht schuldhaft von SUNDOWN-TRAVEL verursacht wurde.

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2. Vertragsschluss, Zahlungen

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2.1. Sie können Ihren Buchungswunsch, welcher das verbindliche Vertragsangebot an den Vermieter darstellt, per Email, schriftlich, telefonisch oder per Fax an SUNDOWN-TRAVEL als Vertreter des Vermieters übermitteln.

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2.2. Der Vertrag mit dem Vermieter kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, die SUNDOWN-TRAVEL als Vertreter des Gastes übermittelt.

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2.3. Nach Vertragsabschluss ist der Gast grundsätzlich zur Inanspruchnahme der gebuchten Leistung und zur Bezahlung verpflichtet, soweit er nicht ausdrücklich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.

Unverbindliche Reservierungen sind nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit SUNDOWN-TRAVEL möglich.

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2.5. Zahlungen erfolgen bei SUNDOWN-TRAVEL. Die Anzahlung beträgt 20% des Gesamtpreises.

Drei Wochen (21 Tage) vor Übergabe der Unterkunft ist der Restbetrag fällig. Eine Restzahlung kann auch vor Ort in unserem Büro stattfinden.

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3. Leistungen

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3.1. Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten, und Steuern ein,

soweit nicht anders angegeben.

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3.2. Die vom Vermieter geschuldete Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt oder der Beschreibung auf der Internetseite von SUNDOWN-TRAVEL.

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4. Rücktritt vom Vertrag

 

4.1. Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es wird in Ihrem Interesse dringend empfohlen , den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt kann gegenüber dem Vermieter und SUNDOWN-TRAVEL erklärt werden.

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4.2. Bei den Mietobjekten stehen SUNDOWN-TRAVEL im Fall Ihres Rücktritts folgende pauschale

Entschädigungen zu:

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  • Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises

  • Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises

  • Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises

  • Rücktritt 21 Tage bis 13 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises

  • Rücktritt 14 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 100 % des Mietpreises

 

4.3. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt.

Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.

 

4.4. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der

Erklärung bei dem Vermieter.

 

4.5. SUNDOWN TRAVEL kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung etc.) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass SUNDOWN-TRAVEL eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann SUNDOWN-TRAVEL von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

Die Rücktrittspauschalen werden unmittelbar durch SUNDOWN-TRAVEL erhoben. Ihnen ist es gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass tatsächlich keine oder geringe Kosten als die geltend gemachten Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

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5. Haftung

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5.1. Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.

Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

 

5.2. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind SUNDOWN-TRAVEL unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

 

5.3. Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet, außer es wird vor der Buchung mit SUNDOWN-TRAVEL vereinbart.

 

5.4. Die SUNDOWN-TRAVEL haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von Ihm und seinen Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Vermieter / Eigentümer des Mietobjektes.

 

6. Reklamationen

Soweit Beanstandungen auftreten, hat der Gast seine Beschwerde unverzüglich an die SUNDOWN-TRAVEL zu richten. Unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft, sind Ansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen.

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7. Verjährung, Gerichtsstand, Sonstiges

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7.1. Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem Vermieter und gegenüber der

SUNDOWN-TRAVEL aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Schweben zwischen dem Gast und dem Vermieter, bzw. der SUNDOWN-TRAVEL Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung ge­hemmt bis der Gast oder der Vermieter, bzw. der SUNDOWN-TRAVEL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von ei­nem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

7.2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt davon unberührt.

 

7.3. Der Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters Ist die Zahlung des Gastes nach den vertraglichen Vereinbarungen am Ort des Vermieters zu erbringen, so ist Gerichtsstand für Klagen des Vermieters auf Zahlung der vereinbarten Vergütung der Ort des Vermieters. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließliche Gerichtsstand für Klagen des Vermieters der Sitz des Vermieters vereinbart.


 

SUNDOWN-TRAVEL Februar 2022

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