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Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen von Sundown-Travel

 

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1. Reisevertrag

 

1.1

Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reisende den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 10 Tage an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Bestätigung Ihrer persönlichen elektronischen (online) Anmeldung (Buchung) vom Reisenden zustande.

 

1.2

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt darin ein neues Angebot der Sundown-Travel vor. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende diesem zustimmt. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder schlüssig, z.B. durch Antritt der Reise erfolgen.

 

1.3

Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen von Sundown-Travel dem Reisenden bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden nach Maßgabe von 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.

 

1.4

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere Hotel- oder Leistungsträger eigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter der Sundown-Travel nicht befugt und werden etwaig trotzdem vorgenommene nicht gültige Zusicherungen durch diese nicht Vertragsinhalt.

 

1.5

Der Reisende hat während der Zeit der Vertragsabwicklung Änderungen seines Namens sowie jede Änderung seiner Anschrift sofort schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekanntgegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen.

 

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2. Zahlung

 

2.1

Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig.Der Reisepreis kann per Kreditkarte bezahlt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzliche Kosten je nach Bankinstitut oder Zahlungsmittel anfallen können, welche nicht im Reisepreis enthalten sind.

 

2.2

Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

 

2.3

Eine Reiseanmeldung ab 21 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig ist und bei der Anmeldung durch Lastschriftauftrag oder Kreditkartenzahlung sichergestellt wird.

 

2.4

Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung von 7 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

 

3. Übertragung, Umbuchung und Leistungsänderung

 

3.1

Der Reisende hat das Recht, den Reisevertrag auf einen anderen Reisenden zu übertragen.

 

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4. Rücktritt seitens des Reisenden

 

4.1

Reisende haben die Möglichkeit, vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer Entschädigung (Stornogebühr) vom Vertrag zurückzutreten. Es wird empfohlen, einen allfälligen Rücktritt unter Angabe der Reiseauftragsnummer schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert in dem Fall den Anspruch auf den Reisepreis, ist jedoch berechtigt, eine angemessene und vertretbare Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen.

Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.

Reisebeginn mit Stornogebühr

Sundown-Travel ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reisender gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird: Bei einem Rücktritt

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bis zum 29. Tag vor Reiseantritt 40%

ab 28. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60%

ab 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 70%

ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt 80%

ab 3. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90%

am gleichen Tag oder bei Nichterscheinen 100%

 

4.2

Kosten wie z.B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über Sundown-Travel an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung nicht erstattet werden.

 

4.3

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Sundown-Travel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

 

4.4

Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, die die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen kann.

 

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5. Rücktritt des Reiseveranstalters

 

5.1

Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Sundown-Travel berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen.

 

5.2

Sundown-Travel ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung entweder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender im Rahmen einer Gruppenreise gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

 

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6. Haftung

 

6.1

Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, auf den dreifachen Reisepreis.

 

6.2

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistung in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.

 

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7. Mitwirkungspflicht

 

7.1

Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich dem Vertreter des Veranstalters am Urlaubsort anzuzeigen. Ist ein solcher Vertreter am Urlaubsort nicht vorhanden / vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Veranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit der Ansprechpartner wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit der Reisebestätigung, unterrichtet. Das Unterlassen der Mängelanzeige durch den Reisenden kann diesem als Mitverschulden angerechnet werden.

 

8. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

 

8.1

Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

 

8.2

Die dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Datenschutzgesetz weitergegeben, sowie im rechtlich zulässigen Rahmen werblich genutzt. Die Datenschutzrichtlinien von Sundown-Travel sind einsehbar unter

https://www.sundown-travel.com/datenschutzerklaerung

 

8.3

Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Sundown-Travel zur Anfechtung des Reisevertrages.

 

8.4

Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

 

8.5

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

 

Reiseveranstalter:

SUNDOWN-TRAVEL

 

Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige:  

SUNDOWN-TRAVEL

GR-46100 Plataria / Igoumenitsa

info@Sundown-travel.com

 

 

Stand: Januar 2020

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