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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisevermittlungen des Reisebüros Sundown-Travel

 

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die Firma „SUNDOWN-TRAVEL“ betreibt ein Reiseunternemhem in GR-Plataria / Igoumenitsa mit dem Ziel der Vermittlung sämtlicher touristischer Dienstleistungen.

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(2) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der SUNDOWN-TRAVEL als Reisevermittler zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrag).

Ergänzend gelten die auf die Reisevermittlung anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes geregelt ist. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

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(3) Handelt der Kunde als Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtliches Sondervermögen und ist im Einzelfall nichts anderes vereinbart, so gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht

nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist oder sind:

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1. „Kunde“ Personen, welche die Reisevermittlung seitens des Reisebüros SUNDOWN-TRAVEL in Anspruch nehmen;

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2. „Fluggast / Fährengast“ Kunde, welchem im Rahmen der Leistungen von Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ein oder mehrere Verträge über Luftverkehrsdienste / Dienste der Fährengesellschaftsen oder einen solche Dienste umfassenden Vertrag vermittelt wird;

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3. „Leistungsträger“ natürliche oder juristische Personen oder Personenmehrheiten, welche die einzelnen Reiseleistungen ausführen sollen (z.B. Ferienwohnungsinhaber, Hoteliers, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event- Veranstalter, Reiseversicherer und/oder Fährengesellschaften / Fluggesellschaften) einschließlich des Reiseveranstalters selbst;

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4. „Reiseveranstalter“ Dritte, welche auf Vermittlung von Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL mit dem Kunden

einen Vertrag darüber schließen, gegenüber dem Kunden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen.

 

§ 3 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Voraussetzung ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

SUNDOWN-TRAVEL, GR-46100 Plataria / Igoumenitsa, E-Mail: info@Sundown-Travel.com

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

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§ 4 Nichtbestehen oder Ausschluss des Widerrufsrechts

(1) Handelt der Kunde als Unternehmer, also in Ausübung seiner selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit, als juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so steht ihm das Widerrufsrecht nach § 3 nicht zu.

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(2) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind

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2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

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3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.

 

(3) Des Weiteren weist das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL darauf hin, dass die Vorschriften über Fernabsatz Verträge unter anderem keine Anwendung finden auf Verträge:

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1. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden, langfristige Urlaubsprodukte sowie auf Vermittlungsverträge oder Tauschsystemverträge,

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2. über Versicherungen sowie deren Vermittlung,

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3. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss

verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

Es gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen zum Anwendungsbereich, Reichweite und Ausschlüssen des gesetzlichen Widerrufsrechts.

 

§ 5 Vertragsschluss

(1) Mit dem Buchungsauftrag, der mündlich, schriftlich, telefonisch oder in Textform, z.B. per Telefax, E-Mail oder auf sonst elektronischem Wege (z.B . Eingabe der erforderlichen Daten auf der Internetseite von Sundown-Travel.com) erteilt werden kann, bietet der Kunde gegenüber dem Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an. Der Kunde ist an das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages gebunden. Wird der Auftrag seitens des Kunden auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigt das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL grundsätzlich zunächst nur den Eingang des Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche

Bindung über die einzelnen Leistungen jedoch kommt dann zustande, wenn das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL das Angebot des Kunden ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung oder durch schlüssiges Handeln, insbesondere durch Vorbereitung der Buchung oder sonstigen Vermittlungsdienstleistung, annimmt. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form.

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(2) Auch bei der Vermittlung von einzelnen Reisedienstleistungen wird mit dem Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL jedoch KEIN Reisevertrag über eine Gesamtheit von Reiseleistungen im Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Die Leistung von Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL erstreckt sich lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem gewünschten Leistungsträger.

 

§ 6 Vertragspflichten von Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL

(1) Die vertragliche Leistungspflicht von Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL besteht in der Vornahme der zur

Vermittlung des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen dem Reisebüro

SUNDOWN-TRAVEL und dem Kunden geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der zugehörigen Beratung, sowie der Bereitstellung der Reiseunterlagen. So weit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL aber lediglich zur rechtzeitigen und vollständigen Übermittlung der Buchungsunterlagen, jedoch nicht für das tatsächliche Zustandekommen der dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträge mit den jeweils zu vermittelnden Leistungsträgern verantwortlich.

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(2) Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Information an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.

 

(3) Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ist auch als bloßer Vermittler eines Beförderungsvertrages mit oder unter Einschaltung eines Fähren Unternehmens verpflichtet, den Fährengast bereits bei der Buchung über die Identität des ausführenden Fährunternehmens sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Beförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende

Fährengesellschaft noch nicht feststeht, wird der Leistungsträger dem Fährengast die Fährengesellschaft benennen, die wahrscheinlich die Beförderung durchführt. Sobald die Identität feststeht, wird diese dem Fährengast mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fährengesellschaft wird der Fährengast so rasch wie möglich über den Wechsel vom Leistungsträger unterrichtet.

 

§ 7 Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

(1) Der Kunde wird sowohl die Informationen von Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL als auch diejenigen des

jeweiligen Leistungsträgers zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich der Fristen zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente, beachten. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist – so nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist – der Kunde selbst zuständig.

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(2) Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL nur dann, wenn besondere Umstände, welche das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL bei Erfüllung des Vertrages bekannt oder erkennbar sind, einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt des Leistungsträgers enthalten sind.

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(3) Im Falle des Bestehens einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht geht das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ohne besonderen Hinweis des Kunden oder in Ermangelung sonstiger Kenntnis davon aus, dass der Kunde und etwaige Mitreisende deutsche Staatsangehörige sind und keine in der Person des Kunden oder etwaiger Mitreisender liegenden Besonderheiten (z.B. doppelte Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.

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(4) Entsprechende Hinweispflichten seitens des Reisebüros SUNDOWN-TRAVEL beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern hat das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL kann die Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.

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(5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheits- prophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch den Kunden und etwaige Mitreisende.

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(6) Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei Buchung abgeschlossen werden. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht für das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL nicht.

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(7) Zur Beschaffung von Visa oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente ist das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL nur verpflichtet, wenn dies im Einzelfall vereinbart wurde.

Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages wird das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL die Erstattung der dem Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen, sowie eine Vergütung verlangen.

 

§ 8 Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen

Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL lediglich vermittelten

Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger. Der Kunde findet diese abgedruckt in dem der Buchung zugrunde

liegenden Prospekt, dem Katalog des Leistungsträgers oder sonst den seitens des Reisebüros SUNDOWN-TRAVEL übermittelten Informationen. Bei Beförderungsleistungen gelten zusätzlich die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen.

 

§ 9 Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten

(1) Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Fährenfahrkarten wird das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringt das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL keine eigene Beförderungsleistung und haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung durch die Beförderungsgesellschaften.

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(2) Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder Fährenbuchung enthalten in aller Regel keine

oder nur eine geringe Provision für die Vermittlungstätigkeit seitens des Reisebüros SUNDOWN-TRAVEL. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Fährenfahrkarte erhebt das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL deshalb ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für die Vermittlungsleistungen. Entgelte für die Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden von Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL separat ausgewiesen. Soweit nicht mit dem Kunden im Einzelfall anders vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Entgelte die jeweils aktuellen Preise, welche jederzeit bei der SUNDOWN-TRAVEL angefragt werden können.

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(3) Das Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, einem Namenswechsel, einem Rücktritt oder einer Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte Gebühren und/oder von Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.

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(4) Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL wird als einbuchende Agentur vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ist dem Kunden gegenüber insoweit zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch nicht ausgeschlossen, sie richten sich nach den im Einzelfall geltenden Bedingungen des Leistungsträgers.

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(5) Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger gelten dessen Allgemeine Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar – die Vorschriften völkerrechtlicher Verträge wie des Montrealer Übereinkommens.

 

§ 10 Aufwendungsersatz

(1) Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung erhoben.

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(2) Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für den Kunden zu verauslagen, soweit das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ein solches im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach dem mutmaßlichen Willen des Kunden für erforderlich hält.

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(3) Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) kann das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL für den Kunden bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (z.B. Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger vom Kunden einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des betreffenden Leistungsträgers. Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ist nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt dem Kunden gegenüber dem Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist.

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(4) Preisänderungen des Leistungsträgers unterliegen nicht dem Einfluss von Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL. Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ist berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an den Kunden weiterzugeben, wenn das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Leistungsträger belastet wird.

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(5) Aufwendungen, die dem Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL nach Maßgabe vorstehender Absätze 1 bis 4 entstehen, kann das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL auch ohne ausdrückliche Vereinbarung vom Kunden aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.

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(6) Dem Aufwendungsersatzanspruch kann der Kunde keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere nicht die mangelhafte Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages, entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung eigener Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht hat oder dem Kunden gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

 

§ 11 Vergütung des Reisevermittlers

(1) Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ist berechtigt, für die Leistungen von Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL eine gesonderte Vergütung vom Kunden zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL wird den Kunden vor Auftragserteilung auf die jeweils entstehenden Kosten hinweisen.

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(2) Werden auf Wunsch des Kunden hin nach Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Wahl des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchungen), kann das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL pro Reisenden ein Umbuchungsentgelt erheben. Absatz 1 gilt entsprechend.

 

§ 12 Reiseunterlagen

(1) Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL hat gemeinsam mit dem Kunden die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ausgehändigt werden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Fährentickets, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, für ihn erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen und/oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich gegenüber dem Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL zu rügen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.

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(2) In der Regel werden dem Kunden die Reiseunterlagen vom Leistungsträger direkt auf dem Postweg oder per Email zugeleitet. Sofern eine Übermittlung durch das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL erfolgt, werden die Reiseunterlagen per Email oder auf dem Postweg an den Kunden versandt. Sollten dem Kunden, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, obliegt es dem Kunden, sich umgehend an das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL zu wenden.

 

§ 13 Reklamationen

(1) Reisevertragliche Mängelrechte, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und/oder reiseversicherungsvertragliche Regulierungsansprüche können fristwahrend nicht gegenüber dem

Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL geltend gemacht werden. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber den vermittelten Leistungsträgern oder einer Reiseversicherung beschränkt sich die Verpflichtung vom Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der Leistungsträger oder Versicherer. Insbesondere ist das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL mangels individueller Vereinbarung im Einzelfall nicht zur Entgegennahme und/oder zur Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen verpflichtet.

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(2) Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL hat weder die Pflicht, noch ist es dem Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL gestattet, den Kunden bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger oder Versicherer zu beraten, z.B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL verweist insoweit auf die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Leistungsträger.

 

§ 14 Haftung des Reisevermittlers

(1) Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.

b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL gegenüber Unternehmern in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL unbeschränkt.

c) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht, z.B. abredegemäße Weiterleitung der Buchungsanfrage an den Leistungsträger), haftet das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL jedoch in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.

d) Befindet sich das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL mit seiner Leistung in Verzug, so haftet das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL wegen dieser Leistung auch für Zufall unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

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(2) Soweit die Haftung vom Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen vom Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL.

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(3) Die Einschränkungen dieses § 14 (Haftung) gelten nicht für die Haftung vom Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.. Ebenso wenig gelten diese, soweit das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL im Rahmen der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) im Einzelfall den Anschein begründen sollte, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

 

§ 15 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

(1) Ansprüche, welche auf der Verletzung vertraglicher Pflichten vom Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL aus dem Reisevermittlungsvertrag beruhen, sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn ihn an der Nichteinhaltung der Frist kein Verschulden trifft.

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(2) Ansprüche des Kunden aus dem zwischen dem Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL und dem Kunden geschlossenen Reisevermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Reisebüros SUNDOWN-TRAVEL.

 

§ 16 Datenschutz

Das Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die

Vorgaben des Datenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, beachten. Die Daten des Kunden werden nur zur Durchführung der jeweiligen Bestellung erhoben, verarbeitet und an Dritte weitergegeben. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt ohne ausdrückliche Einwilligung nicht, sofern dies nicht zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist.

 

§ 17 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Es gilt griechisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegendem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Klagen und Anträge von Reisebüro SUNDOWN-TRAVEL gegen den Kunden gilt zudem jeder sonstige gesetzliche Gerichtsstand des Kunden.

 

Stand: Februar 2019

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